GIESSEN (fw/pm). Die Technische Hochschule Mittelhessen (THM) erlaubt Studierenden nun unter bestimmten Bedingungen, Künstliche Intelligenz (KI) für schriftliche Arbeiten wie Hausarbeiten, Seminararbeiten sowie Bachelor- und Masterthesen zu nutzen. Für Klausuren gilt diese Regelung nicht. Was von vielen Studierenden sowieso schon längst verwendet wird, soll jetzt in einem offiziellen Rahmen getestet und geregelt werden. Die Nutzung ist Teil einer einjährigen und in Hessen wohl bis bisher einzigartigen Pilotphase, in der Erfahrungen gesammelt werden, wie Studierende KI kompetent anwenden können, ohne klassische wissenschaftliche Anforderungen zu vernachlässigen.
KI an der THM: Inspiration für andere Hochschulen?
Ein modulares Konzept, entwickelt von einer Arbeitsgemeinschaft der THM, legt fest, welche KI-Anwendungen zulässig sind und wie deren Nutzung kenntlich gemacht werden muss. KI kann für Themenvorschläge, Strukturierung, Übersetzungen und Rechtschreibprüfungen verwendet werden. Die Entscheidung über den Einsatz von KI bei Literaturrecherche, Texterstellung sowie der Generierung von Bildern und Grafiken liegt bei den Lehrenden, die auch die ordnungsgemäße Kennzeichnung der KI-generierten Inhalte in den Quellenangaben überwachen. Die Regelungen werden während des Probelaufs weiterentwickelt und im Januar 2025 evaluiert.
Die Anwendung von KI in schriftlichen Prüfungen wird sowohl THM-weit als auch pro Lehrveranstaltung, also modulbezogen, festgelegt. „Damit haben Studierende, Lehrende und Mitarbeitende seit dem Frühjahr eine transparente und differenzierte Regelung zum Einsatz von KI vorliegen“, erklärt Prof. Specht. Ziel ist es, den Studierenden einen kompetenten Umgang mit KI zu ermöglichen, der im Studium und späteren Berufsleben relevant ist. Die Ergebnisse, je nachdem wie diese ausfallen, könnten später dann beispielsweise auch für andere Hochschulen eine Orientierung bieten.