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    1,5 Meter Abstand? Polizei kontrolliert Verkehrsquetscher in Gießen

    Aktionstag der Ordnungspolizei zu Überholabstand und Radverkehrsanlagen
    Felix WetzsteinVon Felix Wetzstein23. Mai 20223 Minuten LesezeitAktualisiert23. Mai 2022
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    Gießen-aktuell-fahrrad
    Symbolbild (Foto: stock.adobe.com)

    GIESSEN( pm). Die Ordnungspolizei hat im Rahmen eines Aktionstags erstmals kontrolliert, ob Kfz-Fahrer den Überholabstand einhalten und nebenbei auch über andere Verkehrsregeln in Bezug auf Radverkehrsanlagen aufgeklärt. Bewusst wurde der Aktionstag auf die STADTRADELN-Wochen gelegt und auf den Tag, für den die Initiative „Schulen aufs Rad“ ihre Radtouren zu teilnehmenden Schulen im Landkreis und Stadt geplant hat. In dieser Zeit sind nicht nur mehr Radelnde unterwegs, sondern insbesondere auch mehr Kinder und Jugendliche, auf die besonders Rücksicht genommen werden soll.

    Sehr oft schlängelt sich Kfz-Verkehr zwischen Radverkehr und Gegenverkehr durch. Die Abstände sind dann außer bei extrem breiten Fahrbahnen viel zu knapp. Selbst wenn die Radfahrenden dabei nicht direkt angefahren werden, kann dies bei den Geschwindigkeitsdifferenzen zwischen Kfz- und Radverkehr dazu führen, dass diese sich so erschrecken dass ein Sturz die Folge ist. Je größer das überholende Fahrzeug und je schneller es überholt, desto eher können Luftverwirbelungen zudem den Fahrradlenker verreißen. Deshalb hat der Gesetzgeber inzwischen in der Straßenverkehrsordnung festgelegt, dass beim Überholen innerorts mind. 1,5 Meter Abstand zu Radfahrenden einzuhalten sind, außerorts sogar mind. 2 Meter. Dieser Überholabstand gilt selbst dann, wenn Radverkehrsanlagen markiert sind!

    „Wie breit 1,5 Meter, und zwar zwischen Spiegel und Lenker tatsächlich sind, ist vielen gar nicht bewusst“ führt Verkehrsdezernent Alexander Wright aus.

    Am Beispiel Ludwigstraße, in der kontrolliert wurde, heißt das konkret: Da bei der Begegnung mit Schwerverkehr der Schutzstreifen mitgenutzt werden muss – natürlich ohne Gefährdung des Radverkehrs, ist in diesem Fall legal kein Überholen möglich. Selbst bei Begegnung PKW – PKW wäre Überholen nur erlaubt, wenn der Gegenverkehr ganz knapp am Bordstein fährt und zwischen den Außenspiegeln keine DIN A4 Seite Platz wäre.

    Verallgemeinert lässt sich sagen, dass selbst PKWs beim regelkonformen Überholen in der Stadt schon mit über der Hälfte ihres Fahrzeugs die zweite Fahrspur mitnutzen müssen oder die Fahrspur des Gegenverkehrs. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Autofahrerinnen und Autofahrer viel mehr Geduld mitbringen müssen, bis sie auf vielbefahrenen Straßen mit Radverkehr überholen können. Meist werden die überholten Radfahrenden dann bei der nächsten signalisierten Kreuzung ohnehin wieder auf dem Vorbeifahrstreifen nach vorne rollen, um sich sicher im Blickfeld vor der Kfz-Schlange aufstellen zu können.

    Nur wenn Radverkehrsanlagen nicht nur laut Regelwerk sicher sind, sondern sich Radfahrende dort auch sicher fühlen, werden mehr Menschen aufs Rad umsteigen. Neben attraktiver Infrastruktur sind deshalb auch Öffentlichkeitsarbeit und Kontrollen wichtig, um das Verkehrsklima zu verbessern. Hier setzt die aktuell laufende Kampagne an. Ein weiterer Baustein neben dem Aktionstag ist die Online-Befragung zur Radverkehrssicherheit auf giessen.direkt, die noch bis 5. Juni läuft. Kritische Orte, die sich dort herauskristallisieren, wie derzeit insbesondere die Ludwigstraße, sollen auch außerhalb von Aktionstagen von der Ordnungspolizei zukünftig öfter gezielt kontrolliert werden.

    Außerdem werden auf den städtischen Social Media-Kanälen und der städtischen Fahrradseite (https://www.giessen.de/Tipps-zur-Verkehrssicherheit/) im Laufe der STADTRADELN-Wochen immer wieder Beiträge zu verschiedenen Sicherheits-Themen hochgeladen. Bisher ging es um gegenseitige Rücksichtnahme, darum, wo Radverkehr fahren darf und was sich für den Kfz-Verkehr daraus ergibt sowie eben Überholabstand. Zwei weitere Beiträge sind geplant.

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    Felix Wetzstein

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