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    Jetzt kommen die Waffenverbotszonen in der Innenstadt von Giessen

    Felix WetzsteinVon Felix Wetzstein23. Oktober 20253 Minuten LesezeitAktualisiert23. Oktober 2025
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    Waffen und Messer verboten, Schild in der Nähe des Alten Botanischen Gartens, München, 29. August 2025
    Foto: Symbolbild (picture alliance / Wolfgang Maria Weber | R7172)
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    Gießen – Ab dem 1. November gelten in Gießen zwei neue Waffenverbotszonen. Das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen ist künftig in bestimmten Bereichen der Innenstadt untersagt. Von Donnerstag bis Samstag gilt das Verbot jeweils zwischen 22 und 6 Uhr in einem Abschnitt der Ludwigstraße zwischen Bismarckstraße und Liebigstraße. Zusätzlich wird der zentrale Innenstadtbereich innerhalb des Anlagenrings, also der Seltersweg vom Selterstor bis zur Walltorstraße einschließlich der westlich angrenzenden Straßen zwischen Seltersweg, Nordanlage, Bahnhofstraße und Neustadt, zur täglichen Waffenverbotszone. Hier ist das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen täglich von 13 bis 6 Uhr verboten.

    Die Entscheidung stützt sich auf eine Auswertung von sieben Jahren Kriminalitätsdaten (2018 bis 2024) durch das Polizeipräsidium Mittelhessen. Rund ein Fünftel aller im Stadtgebiet registrierten Straftaten mit Waffenbezug wurde in diesen Bereichen festgestellt. Obwohl die Fallzahlen 2024 leicht zurückgingen, führen Polizei und Stadt das auf verstärkte Kontrollen im Rahmen der Initiative „Sicheres Gießen“ zurück, nicht auf eine generelle Entspannung der Lage.

    Waffenverbotszone in Giessen: Prävention und mehr Sicherheit

    Mit der Einrichtung der Waffenverbotszonen will die Stadt präventiv handeln und das Risiko von Gewaltdelikten senken. Ziel ist es, die spontane Verfügbarkeit gefährlicher Gegenstände in Konfliktsituationen zu verhindern und so die Wahrscheinlichkeit schwerer Verletzungen zu verringern. Waffenverbotszonen sollen verhindern, dass Waffen überhaupt in Reichweite sind, wenn Streitigkeiten eskalieren. Das Verbot umfasst unter anderem Messer jeglicher Klingenlänge, Schlag- und Stichwaffen, Schusswaffen aller Art sowie Reizstoffsprühgeräte, die im allgemeinen Sprachgebrauch als Pfefferspray bezeichnet werden.

    Ein weiterer Effekt ist die verbesserte Kontrollmöglichkeit für die Polizei. In Waffenverbotszonen dürfen Einsatzkräfte Personen auch ohne konkreten Anlass ansprechen, befragen oder kontrollieren, ob sie gegen das Verbot verstoßen. Solche verdachtsunabhängigen Kontrollen sind außerhalb dieser Bereiche nicht erlaubt. Verstöße gegen die Regeln gelten als Ordnungswidrigkeit oder Straftat und können mit höheren strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden.

    Rechtlich handelt es sich bei der Maßnahme um eine kommunale Rechtsverordnung nach dem Waffengesetz. Sie wurde in der Stadtpolitik schon länger diskutiert, beschlossen hat sie jetzt Oberbürgermeister Frank-Tilo Becher selbst. Anders als bei vielen anderen städtischen Entscheidungen ist hier nicht der Magistrat zuständig, sondern der Oberbürgermeister, der die Verordnung eigenständig erlässt, aber auch begründen muss. Die Schießerei vor rund 2 Wochen in einem Gießener Wettbüro sei jedoch nicht entscheidend für diesen Beschluss gewesen. Die Waffenverbotszone wäre auch ohne diesen Vorfall eingerichtet worden.

    Grafik: Stadt Giessen

    Die Stadt verweist auf zwei gesetzliche Grundlagen. Zum einen dürfen Waffenverbotszonen an kriminalitätsbelasteten Orten eingerichtet werden, zum anderen an Plätzen, an denen sich regelmäßig viele Menschen aufhalten. Das sei in der Innenstadt der Fall, da sich dort täglich Kundschaft, Beschäftigte, Besucherinnen und Besucher in Geschäften, Lokalen und Dienstleistungsbetrieben aufhalten.

    Die Waffenverbotszonen sind Teil eines größeren Maßnahmenpakets aus dem „Masterplan Kommunale Sicherheit“. Dazu gehören bereits Projekte wie das Nacht-Taxi für Frauen oder gemeinsame Kontrollen von Stadt und Polizei. Das neue Verbot ergänzt diesen Ansatz als weiterer Baustein für mehr Sicherheit in der Innenstadt.

    Grafik: Stadt Giessen

    Ausgenommen vom Verbot sind Personen, die ein berechtigtes berufliches Interesse haben, etwa Handwerker oder Mitarbeitende im Sicherheitsgewerbe. Die Gießener Rechtsverordnung soll am Samstag veröffentlicht werden, die Beschilderung erfolgt im Laufe des Monats.

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    Felix Wetzstein

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