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    Startseite » Waffenverbotszone in Gießen: Mehr Möglichkeiten für Kontrollen
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    Waffenverbotszone in Gießen: Mehr Möglichkeiten für Kontrollen

    Felix WetzsteinVon Felix Wetzstein5. Juli 20232 Minuten Lesezeit
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    waffenverbotszone-giessen
    Die temporäre Waffenverbotszone ermöglicht es den Behörden auch Personenkontrollen ohne begründeten Verdacht durchzuführen. (Foto: Symbolbild)

    GIESSEN (fw). In Teilen der Stadt Gießen wird vom 6. bis zum 9. Juli eine temporäre Waffenverbotszone eingerichtet. Dazu erlässt die Landrätin als Kreisordnungsbehörde eine entsprechende Verordnung, die auf Anregung und nach einer Lageeinschätzung der Polizei sowie in Abstimmung mit der Stadt Gießen erarbeitet wurde. Hintergrund seien Demonstrationen, die am kommenden Wochenende in Zusammenhang mit dem Eritrea-Festival in Gießen erwartet werden.

    Die Veranstaltung in der Gießener Messe war durch die Stadt zwar untersagt worden, nach Auskunft der Polizei ist dennoch mit der Anwesenheit gewaltbereiter Personen zu rechnen. Im vergangenen Jahr war es rund um das Eritrea-Festival zu erheblichen Ausschreitungen mit Verletzten gekommen. Darüber hinaus hat der Veranstalter nach der Ablehnung des Festivals durch die Stadt, einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt. Der Ausgang dazu ist bislang ungewiss.

    Aus diesem Grund richtet die Landrätin als Kreisordnungsbehörde von Donnerstag (6. Juli) bis einschließlich Sonntag (9. Juli) eine temporäre Waffenverbotszone in zentralen Bereichen der Stadt ein. Diese Zone umfasst im Wesentlichen den Bereich innerhalb des Anlagenrings, den Bahnhof und das gesamte umliegende Gebiet sowie die Messe und angrenzende Bereiche der Weststadt. Der genaue Geltungsbereich ist Bestandteil der Verordnung, die unter www.lkgi.de nachzulesen ist. Die Verbotszone erlaubt es den Behörden, innerhalb der festgelegten Gebiete Personenkontrollen nach verbotenen Gegenständen durchzuführen. Dies ist sonst nur bei einem dringlichen Verdacht möglich.

    Wer innerhalb dieser Zone unterwegs ist, darf weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände – darunter Messer mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter oder Schlagstöcke – mitführen. Es gibt bestimmte Ausnahmen, so etwa für die Benutzung von Speisemessern in Lokalen mit Außengastronomie. Die Polizei wird das Waffenverbot kontrollieren. Wer innerhalb der Zone einen verbotenen Gegenstand mitführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.

    Fragen und Antworten rund um die Einrichtung der temporären Waffenverbotszone gibt es unter www.lkgi.de

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    Felix Wetzstein

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