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    Giessen: Was passiert mit herrenlosen Fahrrädern?

    Felix WetzsteinVon Felix Wetzstein25. März 20262 Minuten LesezeitAktualisiert25. März 2026
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    herrenlose-fahrräder-giessen
    In Gießen werden herrenlose Fahrräder mit gelben Banderolen versehen. Dann läuft eine Frist ab und die Räder werden von der Stadt eingesammelt und anschließend noch 2 Monate aufbewahrt. (Foto: Felix Wetzstein / Giessen Aktuell)
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    In Gießen markiert die Stadt aktuell und in den kommenden Wochen fahruntaugliche oder offensichtlich herrenlose Fahrräder an öffentlichen Abstellanlagen und sammelt sie ab der 17. Kalenderwoche ein, wenn die Kennzeichnung rund drei Wochen lang am Rad bleibt. Die Aktion betrifft zunächst vor allem den Bahnhofsvorplatz, den Alten Wetzlarer Weg, das Parkhaus in der Lahnstraße, das Neustädter Tor, den Berliner Platz sowie Teile der Fußgängerzone. Ziel ist es nach Angaben der Stadt, mehr Platz an den Abstellanlagen zu schaffen und die Sicherheit zu verbessern.

    Mitarbeitende der Stadtpolizei versehen die betroffenen Fahrräder mit einer gut sichtbaren Banderole. Diese soll Eigentümerinnen und Eigentümer darauf aufmerksam machen, ihr Rad zu überprüfen und gegebenenfalls wieder verkehrstüchtig zu machen. Bleibt die Banderole bestehen, geht die Stadt davon aus, dass das Fahrrad nicht mehr genutzt wird und entfernt es.

    Giessen: Blockierte Stellplätze

    Hintergrund der Maßnahme ist, dass an vielen Fahrradabstellplätzen immer wieder kaputte oder offenbar aufgegebene Fahrräder stehen. Nach Darstellung der Stadt sind viele davon nicht mehr fahrbereit. Sie blockieren Stellplätze, die von anderen Radfahrenden benötigt werden, und erschweren ein sicheres und geordnetes Abstellen.

    Nach Angaben der Stadt bleiben dadurch oft nur noch Plätze frei, die Wege verengen oder sogar ein Unfallrisiko darstellen. Die Kontrollen konzentrieren sich deshalb auf stark genutzte Bereiche im Stadtgebiet.

    Abholung mit Nachweis möglich

    Die eingesammelten Fahrräder werden zwei Monate lang aufbewahrt. Innerhalb dieses Zeitraums können Eigentümerinnen und Eigentümer sie nach Terminvereinbarung bei der Stadtpolizei abholen. Dafür ist ein Eigentumsnachweis erforderlich, etwa durch ein Foto, einen Fahrradpass, einen Kaufbeleg oder die Rahmennummer. Einen Anspruch auf Schadensersatz gibt es laut Stadt nicht.

    Für die Abholung ist eine Terminabsprache unter der Telefonnummer 0641 306-1963 nötig. Die Stadt bittet außerdem darum, Fahrräder nur auf den vorgesehenen Abstellflächen zu parken und regelmäßig zu prüfen, ob sie noch verkehrstüchtig sind.

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    Felix Wetzstein

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