Gießen (fw). Das Jahr 2022 hat gerade begonnen. Neben einem angehobenen Mindestlohn und dem Verbot von Plastiktüten, gibt es noch mehr Neuerungen im Neuen Jahr. Wir haben für euch einige Änderungen zusammengefasst.
Der Mindestlohn
In Deutschland wird der Mindestlohn 2022 in zwei Schritten angehoben. Das bedeutet: Ab dem 01.01.2021 steigt der Mindestlohn von 9,60 Euro auf 9,82 Euro brutto pro gearbeiteter Stunde. Ab 1. Juli sind es dann 10,45 Euro. Die neuen Mindestlöhne gelten natürlich auch für Minijobs. Im nächsten Jahr plant die Bundesregierung dann eine Erhöhung auf 12 Euro.
Die Einkommenssteuer
Der Grundfreibetrag für die Einkommenssteuer erhöht sich auf 9.984 Euro. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer erst ab diesem Jahreseinkommen Einkommenssteuer zahlen müssen. Das könnte besonders für Studenten interessant sein, die kein Bafög bekommen und sich mit Teilzeitjobs finanzieren.
Portokosten
Die Deutsche Post erhöht die Briefpreise. Ab dem 1. Januar kostet dann ein Standardbrief 85 statt 80 Cent. Postkarten kosten dann statt 60 Cent 70 Cent.
Laufzeitverträge, wie zum Beispiel Fitnessstudio oder Handy
Für alle Laufzeitverträge die ab dem 1. März 2022 abgeschlossen werden gilt nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat. Das bedeutet, dass es nun möglich ist, jederzeit aus seinem Vertrag auszusteigen, man ist also nicht mehr 12 Monate oder noch länger an einen Vertrag gebunden.
Plastiktüten
Ab Januar ist der Verkauf von Einweg-Plastiktüten verboten. Die dünnen Beutel an der Gemüse- und Obsttheke bleiben weiterhin erlaubt.
Tanken und Heizen
Durch die neu eingeführte CO2 Abgabe wird beides vermutlich noch teurer. Man rechnet mit einer Erhöhung von rund 1,5 Cent mehr pro Liter bei Öl und DIesel und rund 1,4 Cent bei Benzin.
Rückgabe alter Elektrogeräte
Supermärkte und Discounter sind ab sofort verpflichtet, alte Elektrogeräte zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Die Bedingung: Die Verkaufsfläche des Marktes muss mindestens 800 Quadratmeter groß sein. Kleinere Elektrogeräte mit einer Länge von weniger als 25 cm müssen in jedem Fall zurückgenommen werden. Großgeräte wie beispielsweise Waschmaschinen müssen nur zurückgenommen werden, wenn auch ein neues Gerät beim Händler gekauft wird.