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    Stadt Gießen untersagt Waffenmesse

    RedaktionVon Redaktion2. November 20223 Minuten Lesezeit
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    Die geplante Waffenmesse in den Gießener Hessenhallen soll nicht stattfinden. (Symbolbild, Foto: stock.adobe.com)
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    GIESSEN (pm). Das Ordnungsamt der Stadt Gießen hat die Festsetzung der von einem externen Veranstalter für den 17. bis 19.11.2022 geplanten und beantragten Waffen-Ausstellung in der Gießener Hessenhalle abgelehnt. Die Verweigerung der notwendigen Festsetzung, die nach Gewerberecht nötig ist, um die Veranstaltung stattfinden zu lassen, wurde vor allem in Abwägung der Interessen des Veranstalters und dem öffentlichen Interesse an der Veranstaltung begründet.

    Auch auf das Waffenrecht, das vor allem auch das Ziel hat, den Verkauf von Waffen nur unter sehr strengen Ausnahmen zuzulassen, spielt dabei eine Rolle. Die Behörde hat damit einer Entscheidung der Waffenbehörde beim Landkreis Gießen bewusst vorgegriffen, um Rechtssicherheit zu bekommen. Dort wird derzeit geprüft, ob einzelnen Ausstellern gestattet werden kann, Waffen zu verkaufen. Dem Veranstalter steht nun der Rechtsweg offen.

    Während der geplanten Ausstellung sollten „antike und moderne Jagd-, Schuss- und Sportwaffen sowie Zubehör und Militaria“ angeboten werden. Zu Bekanntheit kam die Ausstellung, weil sie in anderen Städten angesichts von Vorwürfen des Verkaufs von NS-Erinnerungsware bereits gescheitert war. So hatten sich in Halle und Kassel unter anderem viele gesellschaftliche Gruppen gegen die Veranstaltung gewehrt, weil sie regelmäßig auch Menschen angezogen hatte, die nicht dem Gebiet der Jagd- und Sportschützen angehörten. Auch in Gießen hatte sich bereits Widerstand gebildet. Unter anderem Oberbürgermeister Becher hatte sein Unbehagen artikuliert.

    Die Abwägung zwischen öffentlichen und privaten Interessen sei in die Ablehnungsbegründung maßgeblich eingeflossen, erklärte das Ordnungsamt die Entscheidung. Diese hätte ergeben, dass insbesondere das öffentliche Interesse daran, dass die Veranstaltung nicht stattfindet, höher zu bewerten sei als das Interesse des Veranstalters. So beziehe sich das öffentliche Interesse vor allem auf die öffentliche Sicherheit, die gewährleistet sein müsse. Dazu zähle auch, dass der Staat seine eigene Rechtsordnung schütze: „Es ist Ziel all unserer Gesetze, dass tatsächlich möglichen oder vorauszusehenden Verstößen gegen die geltenden Gesetze vorgebeugt wird. Wir wollen nicht sehenden Auges in eine Situation laufen, in der Gesetze gebrochen werden und wir eingreifen müssen.“, erklärt das Ordnungsamt. Bei der geplanten Veranstaltung allerdings sei dies der Fall. Geplant sei unter anderem ein Verkauf von Waffen, der nur unter sehr engen Bestimmungen überhaupt möglich sei.

    Auch wenn aufgrund einer Vielzahl von Anträgen und notwendiger Detailprüfungen noch keine Entscheidung der Waffenbehörde im Einzelfall dazu vorliege, sei aber festzuhalten: Unabhängig davon widerspreche die Ausstellung auch sonst dem öffentlichen Interesse. „Bei Waffen handelt es sich nicht um übliche Handelsprodukte. Es geht nicht um herkömmliche Flohmarkt-Artikel oder die neueste Küchenmaschine,“ verdeutlichte die Ordnungsbehörde. „Waffenverkauf hat auf einer Ausstellung für die Allgemeinheit nichts zu suchen. Waffenverkauf ist und muss kontrollierte Verschlusssache bleiben.“

    Auch der Verkauf von „Militaria und/oder historischen Waffen“, den die überwiegende Mehrzahl der Aussteller plane, sei nicht im öffentlichen Interesse, argumentiert die Ordnungsbehörde. „An einer Ausstellung, bei der davon auszugehen ist, dass verbotene NS-Devotionalien -ob abgeklebt oder offen – zum Verkauf angeboten werden, könne kein öffentliches Interesse bestehen. Es bestehe vielmehr tatsächlich die Gefahr, dass es keine Vorkehrungen geben könne, um das wirklich zu verhindern.“ Deshalb, so die Einschätzung der Ordnungsbehörde, gebe es keinen anderen Weg: Nur ein Verbot sichert die Rechte des öffentlichen Interesses und auch den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

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