GIESSEN (fw). Ist das letzte Wort um den Rückbau des Verkehrsversuchs auf dem Anlagenring noch nicht gesprochen? Wenn es nach Befürwortern der neuen Verkehrsführung geht, scheinbar noch nicht. Wie die Pressestelle des Gießener Verwaltungsgerichts heute mitgeteilt hat, wurde gestern ein Eilantrag bezüglich der drei im Verfahren streitgegenständlichen Verkehrsschilder in der Landgrafenstraße, Senckenbergstraße und Braugasse abgegeben. Informationen zufolge soll dieser von Beteiligten der Gießener Verkehrswende-Initiative eingereicht worden sein.
Hintergrund: Der hessische Verwaltungsgerichtshof bestätigte vergangene Woche das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen, die Verkehrsrechtlichen Änderungen, bzw. die Beschilderungen in den betroffenen Straßen rückgängig zu machen. Damit einhergegangen war eine festgestellte Rechtswidrigkeit des Verkehrsversuchs, die vom VGH so bestätigt wurde. Bürgermeister Wright kündigte daraufhin den schnellstmöglichen Rückbau der Einbahnstraßenführung an. Nun wurde gegen den Beschluss, die Änderungen in den drei Betroffenen Straßen rückgängig zu machen, ein Eilantrag abgegeben. Auf Nachfrage beim Verwaltungsgericht Gießen was dieser Eilantrag beinhaltet und ob dieser Einfluss auf eine erneute Prüfung der Rechtswidrigkeit haben könnte, wurde uns mitgeteilt: „Der Antragsteller wendet sich gegen den Rückbau der genannten Verkehrsschilder und begründet dies u.a. mit der aus seiner Sicht vorliegenden Rechtmäßigkeit des Verkehrsversuchs. Nach der mir vorliegenden Antragsschrift sind allein die genannten Verkehrsschilder Streitgegenstand. Die inhaltliche Prüfung obliegt der zuständigen Kammer, sodass hierzu aktuell keine Auskunft gegeben werden kann. Sobald eine Entscheidung ergangen ist, wird eine Pressemitteilung erfolgen“, heißt es aus der Pressestelle. Auch die Stadt Gießen hat davon Kenntnis genommen: „Es gab einen entsprechenden Eilantrag beim Verwaltungsgericht Gießen […] Wir planen jedoch weiterhin, dem Beschluss des VGH nachzukommen”, heißt es von Bürgermeister Alexander Wright an dieser Stelle. Ob sich mit dem Eilantrag irgendwas an der Entscheidung ändert bleibt fraglich, in der Pressemitteilung des VGH zur Bestätigung der Rechtswidrigkeit hieß es, das der Beschluss im verwaltungsgerichtlichen Instanzenzug nicht anfechtbar sei. Beim Pressegespräch Bürgermeister Alexander Wright in der vergangenen Woche hieß es zudem, man werde die Entscheidung akzeptieren, den Rückbau anordnen und nicht mit “Taschenspieler-Tricks” um die Ecke kommen. Dies war die Antwort auf die Frage eines Pressegespräch-Teilnehmers, ob man sich nicht auf andere verkehrsrechtliche Paragraphen stützen könnte.
Autos nutzen vermehrt die Fahrradstraßen
Unterdessen kommt es auf den Einbahn-Fahrradstraßen laut der Stadt Gießen vermehrt zu Verkehrsverstößen. Autofahrer würden die aktuell als Fahrrad- und Busstraßen kekennzeichneten Wege nutzen, was zu einem erhöhten Unfallrisiko führe: “Um Missverständnissen im Zusammenhang mit dem VGH-Beschluss zum Verkehrsversuch vorzubeugen, weist die Stadt Gießen ausdrücklich darauf hin, dass die Beschilderungen weiterhin Bestand haben. Die Stadtverwaltung Gießen arbeitet mit Hochdruck an einem zügigen und geordneten Rückbau der Einbahnstraßenverkehrsführung. Hierbei kann der letzte Bauabschnitt voraussichtlich in Kürze wieder freigegeben werden, da dort die Arbeiten gestoppt werden konnten. Die restlichen, bereits fertig gestellten Abschnitte, müssen geordnet zurückgebaut werden, was durch die Veränderung der Markierungen, Beschilderungen und Ampelschaltungen aufwendiger ist”, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Gießen vom 31. August 2023.