GIESSEN (fw/pm) Der Verkehrsversuch auf dem Gießener Anlagenring hat eine entscheidende rechtliche Wendung genommen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in einem kürzlich gefällten Beschluss vom 29. August 2023 die Beschwerde der Stadt Gießen im Zusammenhang mit dem geplanten Verkehrsversuch zurückgewiesen.
Dieser Beschluss bestätigt die vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen und erklärt somit die Verkehrsführung im Rahmen des Versuchs für rechtswidrig. In seinem Urteil hebt der Verwaltungsgerichtshof hervor, dass die Anordnung eines Verkehrsversuchs nach der Straßenverkehrsverordnung die Feststellung einer Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs sowie besondere Umstände erfordert, die den Versuch zwingend erforderlich machen. Diese erforderliche Gefahr sowie die besonderen Umstände seien laut dem Gericht weder von der Stadt Gießen ausreichend dargelegt worden noch auf plausibler Grundlage nachgewiesen worden.
Insbesondere wird betont, dass die von der Stadt Gießen angeführten Gründe wie Klimaschutz und Emissionsreduzierung nicht ausreichen, um eine verkehrsbehördliche Anordnung zu rechtfertigen. Diese Gründe könnten allenfalls im Rahmen von Ermessenserwägungen bei verschiedenen Modellen zur Gefahrenbeseitigung berücksichtigt werden, jedoch nicht als Hauptgrundlage für die Anordnung eines Verkehrsversuchs.
Die Klage der Gießener Anwohner richtete sich gegen die verkehrsrechtlichen Anordnungen und die Verkehrsschilder in der Braugasse, Landgrafenstraße und Senckenbergstraße. Um die Rechtmäßigkeit der Beschilderung zu prüfen, war es notwendig, den gesamten Verkehrsversuch rechtlich in Augenschein zu nehmen. Die Stadt Gießen wird daher die betroffenen Verkehrsschilder zurücksetzen und die Voraussetzungen für einen Verkehrsversuch genauer prüfen müssen.
Zum weiteren Vorgehen der Stadt Gießen wird es um 15 Uhr eine Pressekonferenz geben von der wir aktuell berichten werden.