Landkreis Gießen/Lollar/Staufenberg (pm). Die erste außerörtliche Fahrradstraße im Landkreis Gießen ist eröffnet. Wer mit dem Rad unterwegs ist, hat auf der K 29 zwischen Daubringen und Lollar nun offiziell Vorrang vor PKW und Motorrädern sowie dem landwirtschaftlichen Verkehr.
Am Samstag (14. Mai 2022), pünktlich zum Start des „Stadtradelns“, haben Kreis-Verkehrsdezernent Christian Zuckermann, die Bürgermeister der Städte Staufenberg und Lollar, Peter Gefeller und Dr. Bernd Wieczorek, sowie der hessische Verkehrs-Staatssekretär Jens Deutschendorf die Bahn freigemacht und das Projekt vor Ort in Daubringen erläutert.
Verkehrsversuch zunächst für sechs Monate
Der Landkreis Gießen als Träger der Straße sowie die Stadt Lollar waren vom Vorschlag der Fahrradstraße sofort angetan. Nun kann ein sechsmonatiger Verkehrsversuch starten. In dieser Zeit soll herausgefunden werden, ob und welche Vorteile sich durch diese Fahrradstraße, die zwei Ortschaften miteinander verbindet, ergeben.
Der Landkreis hat dazu eine neue Beschilderung angeordnet, die beteiligten Städte haben sie installiert. Die neuen Regeln sind verdeutlicht durch ein Schild, darauf ein weißes Fahrrad in einem blauen Kreis mit dem Schriftzug „Fahrradstraße“. Ein Zusatzzeichenerlaubt in diesem konkreten Fall auch Kraftfahrzeugen die Benutzung der Fahrradstraße – allerdings nur unter größter Rücksichtnahme.
Überholen von Rädern auf engen Straßen verboten
Das Radeln auf der Strecke zwischen der Großgasse in Daubringen und der Einmündung der Ostendstraße in Lollar war bisher mit etlichen Gefahren verbunden, weil es immer wieder zu bedrohlichem Begegnungsverkehr und riskanten Überholmanövern gekommen ist, obwohl die geringe Fahrbahnbreite Autos das Überholen von Zweirädern verbietet. Denn die Fahrbahn ist im gesamten Streckenverlauf weniger als 4,5 Meter breit. Der Sicherheitsabstand, den Kraftfahrzeuge beim Überholen von Fahrrädern einzuhalten haben, liegt außerorts bei zwei Metern. Damit kann der notwendige Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden, das Überholen war also schon bislang nicht zulässig.
Maximal gilt Tempo 30: Und das für alle
Um diese Gefahren zu vermeiden und den Radverkehr zu stärken, haben sich die Verantwortlichen entschieden, zeitweise die gesamte Fahrbahnbreite der K 29 dem Radverkehr zur Verfügung zu stellen. Zugelassen sind neben herkömmlichen Fahrrädern auch Elektrozweiräder, also elektrisch unterstützte Fahrräder, Pedelecs und E-Scooter. Sie haben das Privileg, die Straße in voller Breite zu nutzen, und dürfen ausdrücklich auch nebeneinander fahren.
Da es sich bei der neuen Fahrradstraße um eine sogenannte „unechte Fahrradstraße“ handelt, dürfen auch Kraftfahrzeuge die Straße benutzen – allerdings nur mir größter Vorsicht und Rücksichtnahme, ohne dabei Fahrräder zu überholen oder zu bedrängen. Sie dürfen maximal 30 km/h fahren – dies ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge auf dieser Strecke.