GIESSEN (fw). Die Sicherheit von Lebensmitteln ist für alle Verbraucherinnen und Verbraucher von großer Bedeutung. In Zeiten wachsender Transparenz setzen immer mehr Behörden auf offene Kommunikation, um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Auch in Hessen gibt es eine Plattform, die genau das ermöglicht: Über das „Verbraucherfenster Hessen“ können Bürgerinnen und Bürger Verstöße gegen das Lebensmittelrecht einsehen. Eine interaktive Karte zeigt Hygienemängel nicht nur in Gastronomiebetrieben, sondern unter anderem auch in Bäckereien, Metzgereien, Supermärkten und Lebensmittelherstellern in ganz Hessen, einschließlich der Stadt und des Landkreises Gießen.
Was ist die Hygienemängel-Plattform?
Die Plattform basiert auf § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Dieser Gesetzesparagraph erlaubt es den Behörden, schwerwiegende Verstöße gegen das Lebensmittelrecht öffentlich zu machen. Dadurch werden Verbraucher informiert und geschützt, wenn Mängel in Restaurants, Supermärkten oder anderen Betrieben auftreten.
Solche Veröffentlichungen erfolgen nur bei gravierenden Verstößen, die eine Gesundheitsgefahr darstellen können. Zum Beispiel, wenn Betriebe die gesetzlichen Hygienestandards nicht einhalten oder Ungeziefer in Lebensmitteln oder Betrieben entdeckt wird. Dabei betrifft dies nicht nur Gastronomiebetriebe, sondern unter anderem auch Bäckereien, Metzgereien, Supermärkte und Lebensmittelhersteller.
Wie funktioniert die interaktive Karte?
Die interaktive Karte des „Verbraucherfensters Hessen“ ermöglicht es Bürgern, gezielt nach Verstößen in ihrer Region zu suchen. Die Bedienung ist einfach: Mit wenigen Klicks erhält man Informationen zu aktuellen Hygienemängeln in Gießen und Umgebung. Auf der Karte wird angezeigt, wo es zu Beanstandungen kam und welche Art von Verstößen aufgetreten ist.
Jeder Mängelbericht enthält Details darüber, welche Lebensmittel betroffen waren, welche Hygienemängel festgestellt wurden und welche Maßnahmen ergriffen wurden, um diese zu beheben. So können Verbraucher schnell erkennen, ob Betriebe in ihrer Nähe bereits negativ aufgefallen sind und ob die Probleme behoben wurden.
Zur Online-Plattform: https://verbraucherfenster.hessen.de/ernaehrung/sichere-lebensmittel/veroeffentlichung-maengel-lfgb?displayFirst=map_first