GIESSEN (fw). Im Kreis Gießen können etwa 1.790 Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter mit Zuversicht auf die bevorstehenden Wintermonate blicken. Dank einer stabilen Regelung sind sie vor Arbeitsausfällen und finanziellen Einbußen wegen beispielsweise Schnee und Eis geschützt. Die IG BAU macht darauf aufmerksam, dass das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) ab Dezember greift.
Saison-Kug schützt Arbeitsplätze und Einkommen
Die Saison-Kurzarbeitergelder der Arbeitsagenturen sichern dann bis zu 67 Prozent des Nettolohns, wenn Bauprojekte wetterbedingt pausieren müssen. Die Arbeitsverträge laufen weiter, und die Beschäftigten haben eine klare Perspektive. „Niemand muss den Job an den ‚Winter-Nagel‘ hängen“, betont Peter Manns, Vorsitzender der IG BAU Hessen-Mitte. So können Arbeitskräfte erhalten werden und das Personal muss sich keine Sorgen um Entlassungen in den Wintermonaten machen.
Einfacher Antrag, große Vorteile
Die Regelung ist flexibel: Bauunternehmen können Ausfälle rückwirkend bei den Arbeitsagenturen melden. Das reduziert Bürokratie und gibt Betrieben Planungssicherheit. Sie können dann im Frühjahr auf ihr erfahrenes Personal setzen und müssen nicht neu einstellen. Zunächst müssen jedoch Alternativen wie Resturlaub oder Innenarbeiten geprüft werden. Neben dem Baugewerbe profitieren auch Dachdeckerinnen und Dachdecker, Beschäftigte im Garten- und Landschaftsbau sowie Gerüstbauerinnen und Gerüstbauer von der Regelung. Während die Schlechtwetterzeit im Bau zwischen Dezember und März liegt, hat sie im Gerüstbau bereits im November begonnen.
Ein Gewinn für alle
„Die einen haben eine klare Perspektive und stabile Einkünfte. Die anderen können im Frühjahr auf ihr erfahrenes Personal zurückgreifen und müssen nicht neu einstellen“, erklärt Manns. Damit ist das Saison-Kug eine verlässliche Lösung für die winterliche Baupause. Das Saison-Kurzarbeitergeld schafft also Planungssicherheit und hält die Baubranche auch in den kalten Monaten stabil.