GIESSEN (JK). Die Entkriminalisierung von Cannabis ist derzeit in aller Munde. Während sich ein Teil der Gesellschaft nun nicht mehr vor einer Stigmatisierung fürchten muss, sehen andere eine Gefahr in der Entkriminalisierung für Jugendliche und junge Erwachsene. Laut der Bundesregierung soll dadurch der illigale Handel unter Kontrolle gebracht werden. In Gießen werden ab dem 1. April sogenannte Cannabis-Clubs entstehen. Einer davon ist der Red Lion CSC Gießen.
Cannabis-Clubs sind, so der Vereinsvorsitzende Tim Barton, “nicht kommerzielle Vereine, die den kollektiven Anbau von Cannabis organisieren”. Sie ermöglichen einen legalen Anbau, dürfen jedoch selbst kein Cannabis verkaufen. Der Red Lion CSC Gießen hat derzeit mehr als 1000 Interessenten. Bei der kommenden Gründungsversammlung werden dann maximal 500 Mitglieder aufgenommen. Diese müssen dann gesetzliche Bestimmungen einhalten, wie beispielsweise das Verbot des Weiterverkaufs von Cannabis, das Bewerben von Cannabis an Dritte, insbesondere Jugendliche, und die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen.
Die Inspiration zur Gründung des Vereins kam laut Tim Barton “aus einer langjährigen Faszination und Beschäftigung mit Cannabis”. Die Reaktionen aus dem Familien- und Bekanntenkreis sowie der Öffentlichkeit seien durchweg positiv und ermutigend gewesen.
Cannabis birgt dennoch auch Gefahren wie die Verwehrung von Bildungschancen und Karrieren, beispielsweise durch gesellschaftliche Stigmatisierung, die zu einer “persönlichen Abwärtsspirale” führen kann. Zudem können gesundheitliche Folgen auftreten, die laut Tim Barton jedoch hauptsächlich im Zusammenhang mit Tabak stehen würden. Dennoch liege das Risiko einer Abhängigkeit nur bei etwa 10%.
Durch die Entkriminalisierung ist für Konsumenten der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen erlaubt sowie der Besitz von bis zu 25 Gramm zum Eigenkonsum. Konsumenten müssen beachten, nicht in Sichtweite von Jugend- und Kindereinrichtungen zu konsumieren und nicht in Anwesenheit von Minderjährigen. Außerdem ist der Konsum zwischen 7 und 20 Uhr in Fußgängerzonen verboten.