GIESSEN (pm). Auch im Landkreis Gießen werden es viele Menschen an Silvester wieder ordentlich krachen lassen – und das im wahrsten Sinne des Wortes. Dabei ist das traditionelle Silvesterfeuerwerk in den vergangenen Jahren bei vielen in Verruf geraten. Bei einer repräsentativen Umfrage der Meinungsforschungsagentur „pollytix“, die das Redaktionsnetzwerk Deutschland heute veröffentlichte, befürworten knapp zwei Drittel der Deutschen eine Einschränkung oder ein generelles Verbot von Silvesterfeuerwerk. Dennoch verzeichnete die Pyro-Industrie im vergangenen Jahr einen Rekordumsatz. Laut Statista gaben die Deutschen zum Jahreswechsel 2023 rund 180 Mio. Euro für Feuerwerk aus. Für alle, die es auch in diesem Jahr krachen lassen möchten, hat das Regierungspräsidium einige Tipps parat.
Machen Sie sich vorab schlau und gehen Sie nicht leichtsinnig mit Feuerwerkskörpern um“, appelliert der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. In seiner Behörde arbeiten Experten für den Bereich technischer Verbraucherschutz. Diese sind auch für die Themen Sprengstoffe und Pyrotechnik zuständig und geben Tipps zum Kauf und zum sicheren Einsatz von Feuerwerk.
Wer Feuerwerkskörper erwirbt, sollte nur Produkte nehmen, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer anderen benannten Stelle in Europa geprüft und zugelassen sind. „Verbraucher erkennen diese am CE-Kennzeichen mit der Kennnummer der benannten Stelle und der Registriernummer“, erklärt RP-Mitarbeiter Bernhard Rudersdorf. „Eine Registriernummer könnte zum Beispiel so aussehen: 0589-F2-134956.“ Sein Kollege Andreas Altenheimer ergänzt: „Basteleien sind gefährlich. Auf keinen Fall sollten manipulierte oder selbst hergestellte Böller sowie nicht zugelassene Produkte verwendet werden.“ Ungeprüfte Böller erfüllen nicht die gesetzlichen Vorschriften. Beispielsweise könnten sie vorzeitig explodieren. Sie sind oft auch anders zusammengesetzt. „Sie können verbotene Blitzknallsätze statt Schwarzpulver enthalten, die sie stärker und lauter machen, und schwere Verletzungen verursachen.“
Um sowohl Verletzungen als auch Brände zu verhindern, muss einiges beachtet werden. „Halten Sie Abstand zu anderen Personen, besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen wie besondere Fachwerkhäuser oder Gastanks sowie Abstand zu allem, was schützenswert ist“, betont Rudersdorf. Bei Böllern, Raketen und Batteriefeuerwerk sind das mindestens acht Meter, so die Vorgabe der BAM. Daneben ist das Abbrennen in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen verboten. Beim Anzünden niemals Körperteile über den Feuerwerkskörper halten. Wer Raketen in den Nachthimmel schießen möchte, sollte dabei keine Einzelflaschen verwenden. „Sie fallen beim Zünden leicht um“, weiß Altenheimer. Er empfiehlt daher, die Flasche in einen Getränkekasten zu stellen. Grundsätzlich gilt auch: Blindgänger dürfen niemals erneut gezündet werden.
Wie die RP-Experten erläutern, gibt es zwei Kategorien von Feuerwerkskörpern. Zur Kategorie F1 zählen Kleinstfeuerwerk, Knallerbsen und Tischfeuerwerk, welches bereits von Kindern ab zwölf Jahren verwendet werden darf. Dieses Feuerwerk sollte aber immer unter Aufsicht eines Erwachsenen benutzt werden. Die Kategorie F2 beinhaltet hingegen Böller, Raketen und Batteriefeuerwerk. Produkte der Kategorie F2 dürfen nur an Erwachsene verkauft und nur an Silvester und am Neujahrstag gezündet werden. Der Verkauf ist, im Gegensatz zu den Artikeln der Kategorie F1, in diesem Jahr auf die Zeit vom 28. bis 30. Dezember beschränkt.