Der Landkreis Gießen ist offiziell als Modellkommune nach dem Kommunalen Flexibilisierungsgesetz (KommFlexG) anerkannt. Innenminister Roman Poseck würdigte den Kreis bei einem Besuch in der Kreisverwaltung gemeinsam mit Landrätin Anita Schneider für sein Engagement beim Abbau von Bürokratie. Das teilt der Landkreis mit. Nach dem Landkreis Fulda und der Gemeinde Kalbach ist der Landkreis Gießen damit die dritte Modellkommune in Hessen.
Modellkommune Landkreis Gießen: 33 Anträge gestellt
Der Kreis hat insgesamt 33 Anträge gestellt, mit denen er sich von landesrechtlichen Standards befreien lassen will. Sie reichen vom Jagdrecht über das Aufenthaltsrecht und den Brand- und Katastrophenschutz bis zur Kinderbetreuung. Dabei geht es zum Beispiel um digitale Verfahren für Kitas und um Beförderungen bei der Feuerwehr. Auch die gesundheitliche Eignung von Rettungskräften gehört dazu. Die Modellkommune Landkreis Gießen will damit Abläufe vereinfachen.
24 Anträge werden noch geprüft. Die neun übrigen betreffen Bundesrecht. Das Land will sie dennoch an die richtigen Stellen leiten und bei Bedarf auf Bundes- oder EU-Ebene vorbringen.
Außerdem nennt die Landrätin ein Beispiel: Bei Duldungen soll künftig nur noch eine Behörde zuständig sein. Bisher entscheiden zwar die Kommunen, aber nur mit Zustimmung der Zentralen Ausländerbehörde beim Regierungspräsidium. Deshalb dauern die Verfahren länger, und die Akten können nicht parallel geführt werden.
Poseck: Kommunen brauchen schlankere Prozesse
Der Innenminister verwies auf die schwierige Finanzlage der Kommunen. Die hessischen Kommunen hätten 2025 ein Minus von 2,4 Milliarden Euro gemacht. Rund 82 Prozent der Haushalte gingen für Pflichtaufgaben drauf. Deshalb bleibe für Kultur, Sport oder Bäder oft kaum etwas übrig. Der Landkreis Gießen nutze die Chance als Modellkommune vorbildlich, lobte der Minister.
In der Debatte über Reformen komme der Abbau unnötiger Bürokratie aus seiner Sicht zu kurz. Weniger Schritte, kürzere Wege und klare Zuständigkeiten entlasteten die Haushalte und die Beschäftigten, so Poseck. Zudem ergänzt Landrätin Schneider, einfachere Abläufe machten die Verwaltung schneller. Davon hätten Bürger, Wirtschaft und am Ende auch die Behörden selbst etwas.
So funktioniert das Flexibilisierungsgesetz
Der Landtag hat das Gesetz am 5. Februar 2026 beschlossen. Seit dem 1. März 2026 ist es zudem in Kraft. Kommunen können sich auf Antrag für bis zu vier Jahre von bestimmten landesrechtlichen Standards befreien lassen. Die zuständigen Ministerien prüfen die Anträge. Wer Ausnahmen bei mehr als zehn Vorschriften beantragt, kann den Status einer Modellkommune erhalten. So kann der Landkreis Gießen als Modellkommune neue Wege erproben. Landesweit gingen bisher außerdem 170 Anträge ein. Die Erfahrungen der Modellkommunen sollen helfen, Abläufe in den Verwaltungen weiter zu vereinfachen.
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Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Gießen

