LANDKREIS GIESSEN (PM). Wer im Landkreis Gießen Geflügel hält, soll bis Ende November Art und Zahl seiner Tiere an das Veterinäramt melden. Hintergrund ist der Schutz vor der Geflügelpest im Landkreis Gießen. Gut 2300 registrierte Haltungen erhalten dazu in diesen Tagen Post oder E-Mails, teilt der Kreis mit. Darin informiert das Amt über die Lage und bittet um aktuelle Daten und Kontaktwege.
Die Meldung ist auch dann nötig, wenn Halter zum Jahresbeginn schon an die Tierseuchenkasse gemeldet haben. Denn die Abfrage erfolgt zusätzlich. So kann das Veterinäramt bei einem Ausbruch schnell reagieren und Betroffene per E-Mail informieren.
Warum die Geflügelpest im Landkreis Gießen wieder Thema ist
Grund ist der Vogelzug im Herbst. Ziehende und rastende Wildvögel erhöhen das Risiko, dass sich das Virus erneut ausbreitet und in Haltungen gelangt. Im vergangenen Herbst und Winter starben laut Landkreis vor allem viele Kraniche und andere Wasservögel.
Auch ein Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb in Hungen im Landkreis Gießen Anfang des Jahres könnte mit rastenden Wildvögeln zusammenhängen. Zudem gab es in diesem Jahr in Deutschland erstmals seit 20 Jahren wieder Fälle der Newcastle-Krankheit bei Geflügel. Sie heißt auch atypische Geflügelpest.
Geflügelpest: Auch Hobbyhalter im Landkreis Gießen gefragt
„Halterinnen und Halter sollten nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch aus Verantwortung gegenüber allen anderen und zum Wohl der Tiere mitwirken“, sagt Frank Ide. Er ist im Kreis für das Veterinärwesen zuständig. Das gelte auch für alle, die nur wenige Tiere als Hobby halten. Wenn auffällig viele Tiere krank werden oder sterben, muss ein Tierarzt das klären.
Tote Wildvögel nicht anfassen
Für Menschen besteht durch die Geflügelpest im Landkreis Gießen laut Kreis derzeit kein Risiko. Das Virus ist bisher kaum an den Menschen angepasst. Wer tote oder kranke Wildvögel findet, sollte sie trotzdem nicht berühren. Stattdessen sollte der Fund dem Veterinäramt gemeldet werden. Das gilt etwa für Kraniche, Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel. Tote Singvögel oder Tauben sollte man nur melden, wenn mehrere an einem Ort liegen. Auch Hunde sollten keinen Kontakt zu toten Wildvögeln haben.
Das Veterinäramt ist unter 0641 9390 6200 und per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de erreichbar. Mehr zur Geflügelpest im Landkreis Gießen gibt es auf der Seite des Kreises. Weitere Nachrichten aus der Region lesen Sie in unserer Rubrik Kreis.

