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    Mindestlohn-Verstöße: Gießener Zoll leitete 127 Verfahren gegen Firmen ein

    RedaktionVon Redaktion7. September 20232 Minuten Lesezeit
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    Zollbeamtin an einer Baustelle. (Foto: pm)

    GIESSEN (pm). Mindestlohn-Prellerei aufgedeckt: Das Hauptzollamt Gießen hat im vergangenen Jahr 127 Ermittlungsverfahren für die Region eingeleitet, weil Unternehmen entweder den gesetzlichen Mindestlohn oder bestehende Branchenmindestlöhne unterschritten, gar nicht oder zu spät gezahlt haben. Als Folge der kriminellen Praktiken wurden rund 165.000 Euro Verwarnungs- und Bußgelder verhängt. Das teilt die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mit.

    Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf eine Erhebung des Bundesfinanzministeriums für den Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup (SPD), der auch Mitglied im Finanzausschuss des Parlaments ist. Zum Vergleich: 2021 leitete das Hauptzollamt Gießen insgesamt 113 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Betrugs und der Trickserei bei Mindestlöhnen ein. Die Höhe der Verwarn- und Bußgelder lag bei rund 539.000 Euro.

    „Auch wenn sich der überwiegende Teil der Unternehmen gesetzestreu verhält: Insbesondere auf dem Bau gibt es immer wieder ‚schwarze Schafe‘. So hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Gießen im vergangenen Jahr allein 25 Verfahren wegen Mindestlohnverstößen auf Baustellen eingeleitet“, so Peter Manns.

    Für den Bezirksvorsitzenden der IG BAU Hessen-Mitte sind die Ermittlungsverfahren nur die „Spitze des Eisbergs“. Die tatsächlichen Zahlen dürften, so die Einschätzung von Peter Manns, weitaus höher sein. „Die Zahl der Mindestlohn-Kontrollen ist zu niedrig. Das Risiko, erwischt zu werden, ist für Mindestlohnbetrüger viel zu gering. Hier muss es einen stärkeren Kontrolldruck geben. Deshalb sollte der Zoll auch im Landkreis Gießen noch mehr Präsenz zeigen. Dafür ist allerdings entscheidend, dass die FKS zusätzliches Personal bekommt“, so der Bezirksvorsitzende.

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