Gießen. Wenige Tage vor der geplanten Entscheidung im Kreistag zeichnet sich beim möglichen Umzug der Gießener Kreisverwaltung eine Wende ab. Die Koalitionsfraktionen von CDU, SPD, FDP/FW und FWG wollen der Vorlage für einen Umzug zum Jahr 2030 nicht zustimmen. Ausschlaggebend ist nach Angaben der Fraktionen nicht das vorgelegte Konzept, sondern die inzwischen deutlich verschlechterte finanzielle Situation des Landkreises.
Über die mögliche Anmietung des sogenannten „Liebig Turms“ auf dem Areal zwischen Liebigstraße und Frankfurter Straße sollte der Kreistag voraussichtlich am 7. September beraten und entscheiden. Das Projekt war aus einem Investorenwettbewerb als wirtschaftlichstes Angebot mit dem günstigsten Gesamt-Mietpreis hervorgegangen.
Nun haben CDU, SPD, FDP/FW und FWG nach eigenen Angaben die finanzielle Situation erneut bewertet und sich darauf verständigt, der entsprechenden Vorlage 0177/2026 nicht zuzustimmen.
Neue Haushaltszahlen verändern die Ausgangslage
Grund dafür sind laut Koalition die seit wenigen Tagen vorliegenden vorläufigen Haushaltszahlen des Landkreises für 2027 sowie die bekannt gewordenen Trendberechnungen zum Kommunalen Finanzausgleich. Diese würden eine deutliche Verschlechterung der finanziellen Situation bedeuten.
Der finanzielle Handlungsspielraum des Landkreises werde sich dadurch 2027 und in den Folgejahren weiter einengen. Nach Auffassung der Koalitionsfraktionen müssen deshalb nicht nur die Pläne für die Verwaltungsliegenschaften, sondern auch andere Projekte des Landkreises auf den Prüfstand gestellt werden.
Noch vor wenigen Wochen hatte der Landkreis die Ergebnisse des rund zweijährigen Prozesses zur künftigen Unterbringung der Kreisverwaltung vorgestellt. Sieben Investoren hatten insgesamt neun Grobkonzepte für unterschiedliche Standorte eingereicht. Nach mehreren Auswahlstufen blieben vier wertbare Angebote übrig. Als wirtschaftlichstes Angebot wurde schließlich das Projekt der KL Projekt GmbH um Projektentwickler Kai Laumann priorisiert.
Vorgesehen war, mehrere bislang verteilte Verwaltungsbereiche auf einem Campus nahe des Gießener Hauptbahnhofs zusammenzuführen. Der Landkreis hätte dort voraussichtlich rund 18.800 Quadratmeter angemietet. Die jährliche Miete für Büro-, Verkehrs-, Lager- und Archivflächen sollte rund 4,14 Millionen Euro betragen. Derzeit zahlt der Landkreis für seine angemieteten Verwaltungsflächen rund 2,56 Millionen Euro jährlich. Bis 2030 soll dieser Betrag aufgrund vertraglicher Mietpreisanpassungen auf rund 2,75 Millionen Euro steigen.
Konzept wird weiterhin positiv bewertet
Die angekündigte Ablehnung bedeutet nach Darstellung der Koalition jedoch nicht, dass sie das Verfahren oder das Ergebnis des Investorenwettbewerbs grundsätzlich infrage stellt. Die Fraktionsvorsitzenden stellen sich ausdrücklich hinter das durchgeführte Verfahren. Mit Blick auf die Ende 2029 auslaufenden Mietverträge sei es wichtig gewesen, verschiedene Möglichkeiten zu ermitteln und deren Kosten zu beziffern.
Auch das Konzept des Liebig-Turms bewerten die Fraktionen weiterhin positiv. Es bilde die Anforderungen des Landkreises ab und biete aus ihrer Sicht eine gute Perspektive für eine moderne, bürgerfreundliche und gut erreichbare Kreisverwaltung. In den einzelnen Fraktionen seien die Vorteile des Angebots jedoch erneut gegen die finanziellen Auswirkungen abgewogen worden.
Von einer „Kehrtwende“ spricht die Koalition deshalb nicht. Entscheidend sei, dass sich die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises inzwischen deutlich verschlechtert habe. Unter diesen Voraussetzungen könne das Projekt aktuell nicht im Kreistag beschlossen werden.
Neue Lösung für die Zeit nach 2029 nötig
Sollte der Kreistag die Vorlage ablehnen, wäre der bisherige Investorenwettbewerb beendet. Der grundsätzliche Handlungsbedarf bleibt allerdings bestehen. Die Mietverträge an den betroffenen Verwaltungsstandorten laufen Ende 2029 aus und können nicht überall verlängert werden.
Danach müsste erneut geklärt werden, wie die Kreisverwaltung künftig untergebracht werden soll. Die Koalitionsfraktionen kündigen an, diesen Prozess zu begleiten und eine Lösung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung zu suchen.

